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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich und Einbeziehung
1. Es gelten unsere AGB. Hiervon abweichende AGB des Kunden werden nur durch ausdrückliche Vereinbarung in Schriftform oder durch Erklärungen mit qualifizierter elektronischer Unterschrift wirksam in einbezogen. Nach Vertragsabschluss ist die Einbeziehung abweichender AGB formfrei möglich.

2. Unsere AGB gelten nur gegenüber Unternehmen und juristischen Personen des öffentlichen Rechts; sie gelten auch für zukünftige Verträge mit diesen, ohne das es erneuter Vereinbarung ihrer Einbeziehung bedarf.
 
II. Bindung an Angebote, Angaben bei Vertragsabschluß, Abweichungen von Angaben bei Vertragsabschluß
1. Wir sind berechtigt, unsere Angebote bis zur Annahme zu widerrufen, es sei denn wir bezeichnen unser Angebot als bindend.

2. Auf unserer Webseite, in Katalogen oder ähnlichen Unterlagen enthaltene leistungs- oder Produkt beschreibende Angaben sowie öffentliche Äußerungen von uns sind nicht verbindlich, es sei denn die dort genannte Eigenschaft wurde als Beschaffenheit des Leistungsgegenstandes mit dem Kunden vereinbart oder der Kunde kann sie aufgrund dieser öffentlichen Äußerungen erwarten.

3. Abweichungen von vereinbarten Eigenschaften des Leistungsgegenstandes berühren nicht die Erfüllung von Verträgen, sofern sie dem Kunden zumutbar sind, den vertragsmäßigen Gebrauch nicht oder nur unwesentlich einschränken und das Vorhandensein der Eigenschaft nicht von uns garantiert oder zugesichert wurde oder für uns erkennbar war, dass die vereinbarte Eigenschaft für den Kunden von besonderer Bedeutung ist, insbesondere wenn durch die Abweichung von ihr der Vertragszweck gefährdet würde.
 
III. Preisangaben, Preise, Verzug, Aufrechnung
1. Mit uns vereinbarte Preise verstehen sich netto und sind zahlbar ohne Abzug.

2. Dauert ein etwaiger Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen.

3. Die Aufrechnung und die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
 
IV. Lieferungstermin, Lieferverzug
1. Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn der Liefergegenstand zum vereinbarten Liefertermin dem Kunden tatsächlich verfügbar gemacht wurde.

2. Der Liefertermin wird nach unserem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und versteht sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse, die bei Vertragsschluss nicht gegeben waren oder uns weder bekannt waren noch bekannt sein mussten, unabhängig davon, ob diese Umstände oder Ereignisse bei uns oder bei für uns tätig werdenden Unternehmen eintreten. Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend, und zwar auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Verlängert wird auch eine in diesem Falle evtl. vom Kunden gesetzte Frist um die Dauer des unvorhergesehenen Ereignisses.

3. Sollten wir mit einer Lieferung/Leistung mehr als 12 Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer schriftlich gesetzten, angemessenen Frist zur Leistung vom Vertrag zurücktreten. In die Berechnung der Verzugsdauer sind die von uns nicht zu vertretenden Leistungsverzögerungen i.S.d. Ziff. IV. 2 nicht mit einzuberechnen.

4. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine von uns nicht zu vertretende Leistungsverzögerung i.S.d. Ziff. IV. 2 länger als 12 Wochen andauert.

5. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt, sollten auf den Märkten für die von uns zur Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden benötigten Leistungen ein Engpass bestehen.
 
V. Eingeräumte Nutzungsrechte
1. Wir räumen dem Kunden ein nicht ausschließliches einfaches Nutzungsrecht ein, die Software nach Maßgabe des Lizenzvertrages und dieser AGB zu nutzen. Mietet oder least der Kunde von uns die Software, ist sein Nutzungsrecht zudem nicht übertragbar.

2. Der Kunde darf von der Software nur berechtigte Kopien anfertigen.

3. Hinweise oder Vermerke, die Urheber-, Patent-, Firmen-, Namens-, Kennzeichen-  oder sonstige Markenrechte betreffen, darf der Kunde weder von der Software noch von einem etwa mitgelieferten Datenträger oder der Dokumentation oder sonstigen zur Verfügung gestellten Unterlagen entfernen, abdecken oder in sonstiger Weise ganz oder teilweise unterdrücken.

4. Der Kunde ist nur im Rahmen des Lizenzvertrages berechtigt, den Quellcode der Software zu ändern oder zu ergänzen. Hiervon unberührt sind die Rechte des Kunden nach §§ 69d, 69e UrhG sowie den von diesen Vorschriften in Bezug genommenen Vorschriften.
 
VI. Rechtseinräumungsvorbehalt
1. Wir bleiben bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, Inhaber der gemäß Ziff. V. eingeräumten Nutzungsrechte.

2. Wenn wir unsere Ansprüche gemäß Ziffer VI. 1. geltend machen, hat uns der Kunde die Datenträger zugänglich zu machen, auf denen sich die Software befindet, uns eine genaue Aufstellung über die vorhandenen Kopien, Vervielfältigungsstücke und konkreten Verwendungen zu übersenden, bewegliche Datenträger (Disketten, CDs u.a.) für uns auszusondern, Kopien auf unbeweglichen Datenträgern zu löschen und sonstige Vervielfältigungsstücke zu vernichten oder an uns herauszugeben, soweit diese Maßnahmen ihm oder einem etwa betroffenen Dritten gegenüber nicht unverhältnismäßig sind und der durch die Rechtsverletzung verursachte Zustand auf andere Weise beseitigt werden kann.

3. Übersteigt der Wert der Gesamtheit der von uns zurückbehaltenen Rechte die Höhe der Gesamtheit unserer Forderungen um mehr als 30% werden wir nach unserer Wahl auf Verlangen des Kunden Rechte freigeben. Fällt die Umsatzsteuer gemäß §§ 170 Abs. 2, 171 Abs. 2 3 InsO bei uns an, erhöht sich diese Grenze auf 40%.
 
VII. Download, Verfügbarkeit, Gefahrübergang
1. Soweit die Software durch Download von unserem Server geliefert wird, trägt der Kunde seine Telekommunikations-, Provider- und sonstigen Kosten, die durch den Downloadvorgang entstehen.

2. Wir garantieren keine permanente Downloadmöglichkeit von unserem Server. Wir stellen einen Zugang mit einer – bezogen auf den Kalendermonat –  mittleren Verfügbarkeit der Download-Plattform von 95% zur Verfügung. Aufgrund der Netztopologie des Internet ist mit „Verfügbarkeit der Download-Plattform“ nur jene bis zu den Gateways der UpstreamProvider unseres Providers gemeint.

3. Beim Download geht die Gefahr mit dem Übergang des letzten zu den Dateien der Software gehörenden Datenpaketes über den Gateway eines der Upstream – Provider unseres Providers auf den Kunden über. Bei gewöhnlicher Lieferung (bewegliche Sache als Datenträger) geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an die Transportperson, deren Beauftragten oder andere Personen, die von uns benannt sind, auf den Kunden über.
 
VIII. Mängel der Lieferung oder Leistung
1. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich – soweit zumutbar - zu untersuchen und erkennbare Mängel schriftlich und – soweit zumutbar - substantiiert geltend zu machen.

2. Bei Mängeln sind wir entgegen § 439 Abs. 1 BGB nach unserer Wahl zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt.

3. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Mängeln des Leistungsgegenstands sind nach Maßgabe von Ziffer IX ausgeschlossen.
 
IX. Haftungsbeschränkung
1. Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.

2. Die Haftungsbegrenzung nach Ziff. IX. Nr. 1. gilt jedoch nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder Sachschäden oder Schäden aus der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten („Kardinalspflichten“) oder wenn der andere aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes auf die ordnungsgemäße Pflichterfüllung vertraut. Beruht die Haftung nicht auf Pflichtverletzungen von unseren Organen oder leitenden Angestellten, ist unsere Haftung auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens unter Ausschluss einer Haftung für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn, begrenzt. In jedem Fall unserer Haftung ist diese auf von uns vorhersehbare typische Schäden begrenzt; insoweit haften wir bis zu einem Höchstbetrag von 25.000,- €. Soweit wir nicht selbst haften, werden dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abgetreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.

3. Unsere Haftung aus einem von uns übernommenem Beschaffungsrisiko, abgegebenen Garantien, Zusicherungen oder arglistigem Verschweigen von Mängeln in Bezug auf den Leistungsgegenstand und Ansprüche aus Produkt-, Gefährdungs- oder Zufallshaftung bleiben unberührt.
 
X. Gültigkeitsbestimmung
Wenn einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen davon unberührt. An Stelle der unwirksamen ist eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem beabsichtigen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Diese Pflicht besteht nicht, wenn zur Zeit der Verwendung der AGB durch uns gegenüber dem die Unwirksamkeit rügenden Kunden, die Unwirksamkeit bereits durch mehr als ein Oberlandesgericht oder den BGH festgestellt wurde.
 
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere vertraglichen Pflichten und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Karlsruhe. Wir dürfen den Kunden auch an seinem Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt verklagen.
 

XII. Ergänzung

Eine Verwertung der urheberrechtlich geschützten Beiträge, insbesondere durch Vervielfältigung, Verbreitung auch in elektronischer Form, sowie Speicherung in Datenbanksystemen bzw. Inter- oder Intranets ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig und strafbar, soweit sich aus dem Urhebergesetz nichts anderes ergibt. Veröffentlichung und Reproduktion nur gegen Honorar. Der Käufer erwirbt mit dem Kauf dieser Fotos nicht die Urheberrechte.

 
XIII. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht Deutschlands unter Ausschluss des einheitlichen Kaufgesetzes und des UN–Kaufrechts sowie des Internationalen Privatrechts.